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   VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709   

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https://dejure.org/2009,73942
VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709 (https://dejure.org/2009,73942)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709 (https://dejure.org/2009,73942)
VG Augsburg, Entscheidung vom 21. April 2009 - Au 3 K 08.1709 (https://dejure.org/2009,73942)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsstudienarbeit; fehlende Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709
    Weiter wird die Beklagte die beiden Prüfer um Stellungnahme zu substantiierten Einwendungen der Klägerin ersuchen müssen, um deren Anspruch auf ein Überdenkungsverfahren (vgl. hierzu: BVerfG vom 17.4.1991 - BVerfGE 84, 34; BVerwG vom 24.2.1993 - BVerwGE 92, 132) zu genügen.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709
    Weiter wird die Beklagte die beiden Prüfer um Stellungnahme zu substantiierten Einwendungen der Klägerin ersuchen müssen, um deren Anspruch auf ein Überdenkungsverfahren (vgl. hierzu: BVerfG vom 17.4.1991 - BVerfGE 84, 34; BVerwG vom 24.2.1993 - BVerwGE 92, 132) zu genügen.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1992 (BVerwGE 91, 262) grundlegend ausgeführt: "Das Grundrecht auf freie Berufswahl und das Recht auf effektiven Rechtsschutz erfordern es, dass die Prüfer die Bewertung einer schriftlichen Aufsichtsarbeit schriftlich begründen.
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 3 K 08.1709
    Ist die Bewertung einer Prüfungsarbeit fehlerhaft und hat dies Einfluss auf das Gesamtergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Prüfungsbescheides und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der angefochtenen Aufgabe fortzusetzen (vgl. BVerwG vom 16.3.1994 - DVBl 1994, 1356).
  • VG Augsburg, 20.07.2010 - Au 3 K 10.112

    Prüfungsstudienarbeit; Bewertung

    Mit Urteil vom 21. April 2009 (Au 3 K 08.1709) hob das Verwaltungsgericht das Prüfungszeugnis vom 22. September 2008 auf und verpflichtete die Beklagte, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der Arbeit der Klägerin im Fach Entwerfen III fortzusetzen.

    Die Gerichtsakten dieses Verfahrens, die Gerichtsakten des Verfahrens Au 3 K 08.1709 und die vorgelegten Verwaltungsakten waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers -

    Indessen übersieht sie, dass der Zweitprüfer diesen Begründungsmangel, der letztlich einen Anspruch auf Neubewertung begründen würde (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 21. April 2009 - Au 3 K 08.1709 -, juris Rn. 23 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 712), dadurch behoben hat, dass er im gerichtlichen Verfahren die Gründe dargelegt hat, die zu seiner Bewertung geführt haben.
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